Dieter Queislers Geburtstagsgesetz ( DQGG ) - Stand: 06.12.2023

§ 1 Grundsatz

Die Wünsche des Gesetzgebers (GB) bezüglich Zuwendungen anlässlich seines Geburtstags sind in jedem Fall zu respektieren.

Zuwiderhandlungen werden gemäß §2 geahnded.

§ 2 Sanktionen bei Zuwiderhandlungen

Jegliche Zuwendung an den GB verstoßen gegen dieses Gesetz.

Folgende Konsequenzen sind vorgesehen:

§ 2.1 Die Zuwendung geht immer an den Zuwendenden zurück.
§ 2.1.1 Wert kleiner 1,00 Euro:
  Wegen Geringfügigkeit wird von einer Strafe abgesehen.
§ 2.1.2 Wert 1,00 Euro bis 9,99 Euro:
   Der GB spendiert dem Zuwendenden 1 Obstler zum sofortigen Verzehr
§ 2.1.3 Wert 10,00 Euro bis 19,99 Euro:
   Der GB spendiert dem Zuwendenden 2 Obstler zum sofortigen Verzehr
§ 2.1.4 Wert ab 20,00 Euro:
   Der GB spendiert dem Zuwendenden 3 Obstler zum sofortigen Verzehr

§ 3 Gültigkeit

Gültig ab: "Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich"*

§ 4 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung ungültig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

06. Dezember 2023, Dieter Queisler

 

*) Günter Schabowsk, 9.11.1989